Nimrod-Rechtsanwaelte-Ueber-uns

Über uns

NIMROD Rechtsanwälte sind insbesondere auf dem Gebiet der sogenannten IP Litigation tätig. Darunter wird die rechtsförmige Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte, dem Urheberrecht und von Persönlichkeitsrechten verstanden. NIMROD Rechtsanwälte bedienen sich dabei sämtlicherprozessualer Mittel.

Daneben beraten wir umfassend auf den Gebieten des Datenschutz- und Jugendschutzrechts.

Unsere Mandanten stammen vor allem aus dem Bereich der Softwareindustrie, der Filmindustrie, namhafter Markenartikler und Fotografen.
Ferner beraten wir auf dem Gebiet des Lizenzrechte, des Datenschutzrechts, des Glücksspielsrechts, auch des internationalen, und weiterer für die Softwareindustrie relevanter Rechtsgebiete (ausgewählte Bereiche des Umsatzsteuerrechts, des Vertragsrechts und des Vergaberechts). Wir entwickeln ebenfalls Gesamtstrategien zur Verhinderung von Produktpiraterie, die von der Produktgestaltung bis hin zu einer internationalen Schutzrechtsstratgie gehen.

Durch uns werden unsere von Piraterie gejagten Mandanten zu den Jägern. So dürften die Nimrod Rechtsanwälte die ersten gewesen sein, die den Uploader von durch Sharehoster geteilten Inhalten gerichtlich durch Verantwortung gezogen haben und im Wege des Vergleichs einen erheblichen Schadensersatz durchsetzen konnten. Bei der Durchsetzung der Rechte arbeiten NIMROD Rechtsanwälte mit spezialisierten IT- Dienstleistern zusammen, die in jedem Teilbereich ihres Wirkens äußerst kompetent und zuverlässig arbeiten. Die Dienstleister richten sich nach höchsten Qualitätsstandards. NIMROD Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten bei der Durchsetzung der Rechte auch international, indem sie bei Bedarf Kontakt zu Partnerkanzleien im Ausland herstellen und in diesen Fällen die reibungslose Kommunikation übernehmen.

Group 433-min
  • Bockslaff auf Presserecht.de Die Medienkonzentrationskontrolle in Deutschland und derEU und die Probleme crossmedialer Verflechtung- Der Aufsatz behandelt die Frage, ob Medienunternehmen unterschiedlicher Medien miteinander fusionieren können.
  • Bockslaff IPRB 2011, 104 Besprechung des Beschlusses des LG Köln- In dem Aufsatz wird die Frage erörtert, ob und in welcher Höhe Abmahnkosten zu erstatten sind.
  • Bockslaff/ Krause MMR 2012, 689 Besprechung des Beschlusses des BGH „Alles kann besser werden“- In dem Aufsatz wird die Rechtsfrage erörtert, unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber Auskunft von Providern erhalten können.
  • Bockslaff/ Weber IPRB 2014, 20 zur Reform des UrhG durch das Gesetz zur Verhinderungunlauterer Geschäftspraktiken- Hier wird eine Reform des Urheberrechts besprochen.
  • Bockslaff IPRB 2014, 69 zu § 44a UrhG eine Norm sieht rot- Dieser Aufsatz beantwortet die Frage, ob Streaming urheberrechtlich zu beanstanden ist.
  • Bockslaff/ Spörl IPRB 2014, 251 Zur Haftung von Sharehosterdiensten auf Schadensersatz- Dieser Aufsatz erläutert die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sharehosterdienste auf Schadensersatz haften.
  • Bockslaff/ Kochanowski IPRB 2016, 101 OLG Hamm: Minderjähriger haftet wegen Filesharing- Der Aufsatz erläutert die Frage, ob und wann minderjährige auf Schadensersatz haften.
  • Bockslaff/ Kochanowski K&R 2016, 657 Die Haftung Minderjähriger wegen rechtswidriger Tauschbörsennutzung nach ordnungsgemäßer Belehrung- Der Aufsatz erläutert die Frage, ob und wann minderjährige auf Schadensersatz haften.
  • Bockslaff ITRB 2017, 50 Unlauterer Vertrieb von Botsoftware- World of Warcraft II- Der Aufsatz klärt, wann der Vertrieb von Botsoftware rechtswidrig ist.
  • Bockslaff/Kadler ZD 2017, 4 Datenschutz bei Carsharing- Anbietern- Der Aufsatz beleuchte datenschutzrechtliche Fragen bei Carsharing Anbietern.
  • Bockslaff/Grosche IPRB 2017, 9 Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß? Schildbürgertum der Landesmedienanstalten- Der Aufsatz klärt, ob Youtube Influencer eine Sendelizenz benötigen.
  • Bockslaff/ Grosche IPRB 2018, 276 Markenmäßiger Gebrauch geschützter Kennzeichen in Computerspielen – Der Aufsatz klärt, ob die Nutzung geschützter Marken in Computerspielen ohne Lizenz erstere verletzen.
  • Bockslaff Öffentliche Zugänglichmachung eines Werks nur über einen Link? IPRB 2020, 275- Der Aufsatz klärt die Frage, ob das reine Abrufen eines Bildes über einen nicht öffentlichen Link eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
  • Bockslaff/Bünger Keine öffentliche Zugänglichmachung eines Bildes bei manuellem Abruf über eine URL-Adresse, IPRB 2021, 262- Der Aufsatz klärt die Frage, ob das reine Abrufen eines Bildes über einen nicht öffentlichen Link eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
  • Bockslaff IPRB 2022, 86 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV – Ein Übersichtsaufsatz über den Jugendschutz im Internet.
  • Bockslaff IPRB 2022, 163, Besprechung des Urteils des BGH „Porsche 911“- Der Aufsatz geht der Frage nach, ob die Weiterentwicklung des Porsche 911 Designs eine urheberrechtliche Bearbeitung ist.
  • Bockslaff IPRB 2022, im Erscheinen- Besprechung des Urteils des OLG Köln- Hier geht es um die Frage, ob die Nutzung von Marken auf Spielzeugen Markenrechte verletzen.

Vitas

RA-Bockslaff

Vita
Rechtsanwalt Bockslaff studiert Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin und Volkswirtschaftslehre an der Universität Potsdam. Während seines Referendariats arbeitete Rechtsanwalt Bockslaff als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hertin Rechtsanwälte und absolviert sowohl dort als auch beim VPRT sowie der DHV in Speyer sein Referendariat.

Nach seiner Zulassung im Jahre 2009 war Rechtsanwalt Bockslaff zunächst für die Sozietät HW&H in Paris tätig. Anschließend arbeitet er als Referent für Jugendmedienschutz bei der LfM NRW (Regulierungsbehörde für Internet und Privates Fernsehen). Im Anschluss daran war Rechtsanwalt Bockslaff für die Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte tätig, bevor er im Jahre 2011 die Sozietät NIMROD Rechtsanwälte gründete.

Rechtsanwalt Bockslaff ist vorwiegend im Bereich Urheberrecht, Markenrechts sowie Datenschutzrecht beratend tätig. Er ist TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter (CERT Nr. 44-02-DSB-09.03.2018-DE02-996884). Er ist Ihr Ansprechpartner für deutsch-französchischen Rechtsverkehr

RA-Kupferberg

Vita

Christian Kupferberg ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern Paris und Berlin.

Er verfügt über einen Abschluss in internationalem Privatrecht und internationalem Handelsrecht der Universität Paris I Panthéon Sorbonne sowie einen Magister im Privatrecht, mit Schwerpunkt internationales Recht der Universität Paris XI.

Er betreut seit 1996 deutsche Unternehmen und in Frankreich ansässige Tochtergesellschaften insbesondere in den Bereichen Hersteller- und Produkthaftung, Managerhaftung sowie im Versicherungsrecht
(Betriebshaftpflicht- und D&O-Versicherung).

Sprachen:
Deutsch, Englisch und Französisch

Mitgliedschaften:
GRUR, AIPPI, VGBA (Video Game Bar Association), SNJV (Syndicat National du Jeu Vidéo), AJFA (Association des Juristes Français et Allemands )

Sprachen:
Deutsch, Englisch

Veröffentlichungen:

  • Bockslaff/Grosche, IPRB 10/2017, S. 236-239, Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß?

 

*Rechtsanwalt in freier Mitarbeit